Rechtsberatung Kassel Verkehrsrecht aktuell

Aktueller Rechtstip zum Thema:

Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal betroffen?

Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

Wir vertreten kompetent und zügig Ihre Interessen und machen Ihre Rechte geltend, wie

  • die Rückabwicklung des Kaufvertrags
  • Schadensersatz
  • Ersatzlieferung
  • Nachbesserung

Gegenüber Händlern können Nachbesserungsansprüche geltend gemacht werden.

Da das Fahrzeug jedoch mangelbehaftet bleibt trotz der Nachbesserung, kann auch der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können und Ihr Geld zurückerhalten.

Ihnen als Verbraucher steht – solange Gewährleistungsansprüche bestehen – das Recht auf Nachlieferung zu. Sie können also Lieferung eines Neuwagens ohne manipulierte Software einfordern.

Sie können eine Ersatzlieferung Ihres Fahrzeuges grundsätzlich beanspruchen. Allerdings müssen Sie sich die bisher gezogenen Nutzungen anrechnen lassen.

Sofern Sie nicht vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, können Sie nachträglich den Kaufpreis mindern und die zu viel gezahlte Differenz vom Verkäufer verlangen.

Zu beachten ist allerdings, dass diese Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Übergabe des Fahrzeuges verjähren.

Nach Ablauf dieser Frist können gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Es bestehen jedoch auch Ansprüche gegen den Hersteller wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Diese Ansprüche verjähren erst in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am 1.1. des Folgejahres, nach dem der Hersteller Ihnen mitgeteilt hat, dass Ihr Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist.

Laut Presseberichten will der VW -Konzern nur bis Ende diesen Jahres auf eine Verjährung möglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichten, sodass Sie möglichst zügig Ihre Rechte einfordern sollten.

Sofern der Hersteller eine Garantie erteilt hat, kommen auch Schadensersatzansprüche, gegenüber dem Hersteller in Betracht.

Diese beruhen aus der möglichen verminderten Leistung Ihres Fahrzeuges, einem höheren Verbrauch, aber auch aus weiteren Details, wie eine veränderte Geräuschentwicklung nach dem Update.

Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung – Rufen Sie uns an!

Rechtsanwältin Kerstin Bühnert

Auf was ist zu achten wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und vor allem was für Sie als Unfallbeteiligter wichtig ist zu wissen

Aktuelles Verkehrsrecht: Bei Verkehrsunfall was ist zu tun

Statistisch gesehen wird fast jeder Autofahrer als Verkehrsteilnehmer einmal in seinem Leben in einen Verkehrsunfall verwickelt. Auch wenn man glücklicherweise unverletzt geblieben ist und glaubt keine Schuld zu haben, herrscht oft große Unsicherheit über das richtige Verhalten danach. Zunächst sollte generell, auch bei vermeintlichen Bagatellschäden, die Polizei hinzugezogen werden, weil diese nicht nur den entstandenen Sachschaden sondern auch die Unfallposition der Fahrzeuge protokolliert.

pdfAktuelles_Verkehrsrecht_Verkehrsunfall w[…].pdf
Adobe Acrobat Dokument [7.8 KB]