Rechtsberatung Kassel Familienrecht aktuell

Aktueller Rechtstip zum Thema:

Aktuelles BGH Urteil zum Unterhaltsrecht

Der Bundesgerichtshof hat jüngst eine Entscheidung getroffen, nach der notfalls auch geschiedene Alleinerziehende in Vollzeit arbeiten müssen.
Der BGH hat klargestellt dass die Verlängerung des Betreuungsunterhalt allein aus altersbezogenenen Gründen etwa zwischen dem 8. und 12. Lebensjahr der gesetzlichen Neuregelung widerspricht.

Ein Anspruch auf Unterhalt vom geschiedenen Partner besteht nur dann, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Gründe nicht in der Lage ist Vollzeit zu arbeiten, so das BGH Urteil vom 15. Juni 2011, XII ZR 94/09.

Rechtsgebiet Familienrecht: aktuelles BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht.pdf

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