Rechtsberatung Kassel Mietrecht aktuell

Aktueller Rechtstip zum Thema:

Eine klassische Fragestellung aus der Mietrecht Praxis stellt sich oft wie folgt dar:

„Mein/e Vater/Mutter als Mieter / Mietpartei ist vor kurzem verstorben. Da er/sie schon sehr lange in seiner/ihrer Mietwohnung wohnt, habe ich nun in seinem/ihrem Mietvertrag gelesen, dass die Kündigungsfrist ganze neun Monate beträgt. Meine Frage lautet daher, ob es eine Möglichkeit gibt, vorher aus dem Mietvertrag zu kommen und wie ich dies gegenüber dem Vermieter durchsetzen kann. Oder bin ich verpflichtet, die kommenden neun Monate weiter die Miete für die Wohnung meines/r verstorbenen Vater/Mutter zu bezahlen?“

Kerstin Bühnert
Rechtsanwältin

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